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TOP-Thema |
Keine Rentenversicherungspflicht für selbständige GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (06.04.2006) Die Deutsche Rentenversicherung hat am 04.04.2006 beschlossen, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 (B 12 RA 1/04 R) zur Rentenversicherungspflicht von selbständigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das diese Entscheidung in seiner Pressemitteilung vom 04.04.2006 ausschließlich begrüßt, wurde um eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der bisherigen Praxis gebeten. Damit bleibt es für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung zwischen sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis und nicht sozialversicherungspflichtiger selbständiger Tätigkeit. Die Versicherungspflicht als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber ist für diesen Personenkreis vom Tisch. Bitte entnehmen Sie Näheres den Informationen der Deutsche Rentenversicherung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||