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Attraktive Steuervorteile für Sofortrenten
So lässt sich die Steuerpflicht für Altersbezüge geschickt beschränken
Rentner müssen Einkommensteuer zahlen –und zwar künftig immer mehr.
2009 werden 58 % der gesetzlichen Renten steuerpflichtig, bis 2040 sogar
100 % jenseits der Grundfreibeträge. Private Kapitalerträge besteuert der
Staat ab 2009 pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer. Von der privaten Sofort-
rente wird nur der niedrige Ertragsanteil besteuert. Beispiel: Wer ab 65 Jah-
ren eine private Rente bezieht, muss nur 18 % der Zahlung zu seinem per-
sönlichen Steuersatz versteuern –und das gilt bis 2040 und danach. |